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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienst- und Truppenausweis tritt in Kraft: Die Multifunktionskarten kommen

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Berlin, 16.04.2008 | Mit der heute in Kraft getretenen neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis ist der Weg frei für die Einführung elektronischer Dienst- und Truppenausweise in der Bundesverwaltung. Damit können die seit über 30 Jahren konzeptionell unveränderten Papierausweise durch fälschungssichere Chipkarten abgelöst werden. Zudem bieten die elektronischen Ausweise auch Möglichkeiten für behördeninterne und übergreifende Dienste, wie z.B. Arbeitszeiterfassung und elektronische Signaturen, für die ein einheitliches Trägermedium in der Bundesverwaltung bisher fehlte.

Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, erklärt dazu:

„In allen Bundesbehörden sind Dienst- bzw. Truppenausweise im Einsatz. Damit nicht jede Behörde Kosten in die Entwicklung zeitgemäßer Chipkarten investieren musste, hat das Bundesinnenministerium die Konzeption des elektronischen Dienstausweises übernommen. Das war eine Herausforderung, weil die Lösung für den praktischen Einsatz in verschiedensten Einsatzumfeldern flexibel gehalten werden musste. Nach erfolgreichen Erprobungen sind nun die Behörden gefragt, die neuen Dienst- und Truppenausweise in die Fläche zu bringen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis ist der Startschuss für diesen wichtigen Modernisierungsschritt der Verwaltung.“

Die Bundesdruckerei GmbH hat den neuen Ausweis unter Mitwirkung des Bundeskriminalamts (BKA) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt. Er besteht aus dem belastbaren und langlebigen Material Polycarbonat. Der Kartenkörper wird in der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und dort mittels Lasergravur optisch personalisiert. Um den hohen Anforderungen an Fälschungs- und Verfälschungssicherheit zu genügen, wird der Kartenkörper bereits im Produktionsprozess mit diversen unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Zum Einsatz kommen – ähnlich wie im deutschen Personalausweis – beispielsweise Guillochenmuster, Mikroschriften und kopierresistente Druckfarben.

Durch die Integration des kontaktlosen Chips kann der elektronische Dienst- bzw. Truppenausweis u.a. für Zutrittskontroll- oder Zeiterfassungssysteme genutzt werden. Der integrierte kontaktbehaftete Chip ist für verschiedene Anwendungen, wie z.B. die elektronische Signatur, vorbereitet. Die tatsächliche Speicherung von Daten auf dem Chip erfolgt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Besonders schützenswerte personenbezogene Daten können nur unter Einwilligung des Ausweisinhabers ausgelesen werden. Somit definieren allein die ausgebenden Behörden die Funktionalitäten und die infrastrukturelle Einbindung der neuen Ausweise.

 

 

Kontaktdaten und weitere Informationen:

http://www.bmi.bund.de

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