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GS1 Austria unterstützt die EU-Forderungen zum Datenschutz für die Anwendung von RFID

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Verbesserter Datenschutz und mehr Sicherheit für KonsumentenWien, 24.08.2009 - Verbesserter Datenschutz und mehr Sicherheit für Konsumenten

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Empfehlung zum Datenschutz für Anwendungen mit RFID herausgegeben. Damit soll Klarheit für die Weiterentwicklung der berührungslosen Funktechnologie in Europa geschaffen werden. GS1 Austria begrüßt diese Entwicklung und unterstützt deren Umsetzung in Österreich.

Die berührungslose Funktechnologie RFID ist heute bei einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz: von Eintrittskontrollen über Wegfahrsperren bis hin zur Diebstahlsicherung wertvoller Alpaka-Schafe. Verbraucher kommen öfter mit der Technologie in Berührung, als ihnen zumeist bewusst ist.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission kürzlich eine Reihe von Empfehlungen beschlossen, die das Grundrecht des Einzelnen auf Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit der Funktechnologie sicherstellen sollen. "RFID bringt im internationalen Handel unbestritten zahlreiche Vorteile. Dennoch müssen die Verbraucher die Gewissheit haben, dass ihre Privatsphäre auch in einem sich verändernden technischen Umfeld geschützt bleibt. Nur so können langfristig die Weiterentwicklung der Technologie und der wirtschaftliche Erfolg gewährleistet werden", erklärt DI Eugen Sehorz, Projektleiter bei GS1 Austria, der offiziellen Vertretung von GS1 EPCglobal in Österreich.

GS1 EPCglobal fördert die Entwicklung von globalen Standards für RFID und unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Electronic Product Code (EPC), der eine eindeutige Kennzeichnung von Objekten - ähnlich wie die derzeit gängige Barcode-Auszeichnung - mithilfe eines RFID-Datenträgers erlaubt.

RFID auf Erfolgskurs bringen
Alles, was dazu beiträgt, RFID im großen Stil marktfähig zu machen, kann die Vorteile der Technologie nur unterstreichen. "Der Prozess, der zur Verabschiedung dieses Textes geführt hat, ist ein ausgezeichnetes Beispiel für einen von EU-Entscheidungsträgern unterstützten Stakeholder-Dialog. Jetzt, wo die Rahmenbedingungen für den Umgang mit sensiblen Themen fixiert sind, kann sich die Wirtschaft auf die ökonomischen Vorteile konzentrieren. Wir freuen uns, dass RFID nun in die nächste Entwicklungsphase eintritt", betont Sehorz.

Die von der EU-Kommission aufgestellten Grundsätze weisen unter anderem darauf hin, dass den Verbrauchern bekannt sein sollte, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Tags ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die RFID-Etiketten noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden (Opt-in-Prinzip), es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers funktionsfähig bleiben. Das Opt-out-Prinzip - die Deaktivierung des Tags nur auf Anfrage des Käufers - wäre nur möglich, wenn gemäß Privacy Impact Assessment (Datenschutz-Folgeabschätzung) keine Risiken durch das Weiterbestehen des Tags nach Verlassen des POS bestünden.

Unternehmen und Behörden, die RFID-Tags verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, wann welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Tags an Produkten informieren. Seitens GS1 wird das EPC-Logo bei Verwendung von Tags empfohlen. "Die Initiative der EU ist ein sehr gutes Beispiel, wie man sich auch einem sensiblen Thema nähern kann. Keine verbindliche Gesetzgebung, aber dennoch ein Regelwerk, das den Rahmen für die Entwicklung von Best-Practice-Beispielen und damit den Fokus auf die positiven Aspekte dieser Technologie möglich macht", ist Sehorz überzeugt.

 

Kontaktdaten und weitere Informationen:

http://www.gs1austria.at